Aus dem Familienrecht: Binationale Ehen – Besondere Regelungen bei der Scheidung inbegriffen

In diesem Monat haben wir diesen interessanten Artikel über die Regelung bei Scheidungen in Konstellationen gelesen, bei denen die Eheleute nicht mehr in dem Land leben, in dem sie geheiratet haben, oder sich gar in zwei unterschiedlichen Ländern aufhalten.

Tatsächlich stellt sich diese Situation zunehmend häufig da, auch bei uns in der Kanzlei in Hamburg Harburg.

Europa und Deutschland speziell wird immer freizügiger, sei es der Arbeitsplatz, das Wetter, wirtschaftliche Not, oder einfach die Liebe; immer häufiger entscheiden sich Menschen, in ein anderes Land zu ziehen. Auf lange Sicht ist anzunehmen, dass sich zumindest auf europäischer Ebene das anzuwendende Recht daher immer mehr angleicht, oder es sogar einheitliche familienrechtliche Regelungen gibt.

In jedem Fall ist es bei internationalen Ehen sehr wichtig, dass der gewählte Rechtsbeistand – so, wie die Anwältinnen bei Recht am Ring – Erfahrung darin haben, Ehepartner in solchen multinationalen Konstellationen zu beraten.

So kann es manchmal Sinn machen, mit einem Scheidungsantrag noch zu warten, damit deutsches, bzw. ausländisches Scheidungsrecht anwendbar wird. In anderen Fällen ist Eile geboten, zu Beispiel dann, wenn ein, oder beide Ehepartner kürzlich international verzogen sind, und das daher bald nicht mehr anzuwendende Scheidungsrecht des Ursprungslandes günstigere Folgen hätte.

Zur optimalen Interessenwahrung ist eine Beratung hier immer von Vorteil. Wir bei Recht am Ring sind natürlich gerne für Sie da!

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