Familienrecht Hamburg: Bei wem bleibt der Hund nach der Scheidung?

Die Kanzlei Recht am Ring informiert über eine Entscheidung des OLG Schleswig Holstein aus dem Familienrecht:

–  Das OLG Schleswig-Holstein hatte zu entscheiden, wo die Hunde der geschiedenen Eheleute bleiben

(Beschluss vom 20.02.2013, 15 UF 143/12)
Da es für Haustiere keine gesetzliche Regelung eines Sorgerechts wie bei Kindern gibt, müssen die Gerichte die Regelungen über die Haushaltsgegenstände anwenden. Das bedeutet, dass zunächst die Eigentumslage an den Tieren geklärt werden muss. Sind die Eheleute gemeinsam Miteigentümer, so muss das Gericht das Tier einem der beiden endgültig zusprechen.

Die sich streitenden geschiedenen Eheleute haben drei Hunde. Einer stand im Alleineigentum der Ehefrau, die beiden anderen standen im gemeinsamen Eigentum des Paares. Einen der Hunde verlangte der Ehemann; die anderen zwei sollten bei seiner Ex-Frau verbleiben. Die Ex-Frau hingegen bestand darauf, dass alle Hunde weiter bei ihr leben.

Das OLG gab – wie auch schon die Vorinstanz – dem Mann Recht. Da die Hunde “zur Gestaltung des Zusammenlebens der Eheleute” gehören, stellen diese “Hausrat” dar. Dieser gemeinsame Hausrat ist “nach Billigkeit” zu verteilen (§ 1568b BGB). Dabei entspricht es aus Sicht des OLG der Billigkeit, den vom Mann begehrten Hund an ihn zu überlassen und zu übereignen. Das Gericht begründete seine Auswahl letztlich damit, dass der andere zur Verteilung stehende Hunde krank ist und der Ehemann diesem Hund angesichts seiner kleinen Wohnung nicht den Freiraum bieten kann, den die geschiedene Ehefrau auf dem großen ehelichen Grundstück zur Verfügung stellen kann.

Hinsichtlich des schwerhörigen Boxer hat es entschieden, dass er in seinem gewohnten Zuhause und somit bei der geschiedenen Ehefrau bleibt, da der geschiedene Ehemann in eine sehr kleine Wohnung gezogen war und dem Hund daher nicht den gewohnten Freiraum bieten könne wie die geschiedene Ehefrau auf dem großen Grundstück. Die geschiedene Ehefrau behielt zudem den Cocker-Spaniel, den sie von ihrem geschiedenen Mann in der Ehe geschenkt bekommen hatte. Der Ehemann hingegen bekam die Basset-Hündin zugesprochen.
Hier können Sie noch weiterführende Informationen aus der Presseerklärung des OLG Schleswig Holstein nachlesen.

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