Scheidung #Harburg informiert: Wann beginnt das Trennungsjahr zu laufen, wenn es eine Versöhnung gab?

Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über eine Entscheidung des OLG Bremen:

Die Frage war: Beginnt das Trennungsjahr erneut zu laufen, wenn es nach zuvor erfolgter Trennung eine zwischenzeitliche Versöhnung gegeben hat?

Ja, wenn diese Versöhnung eine zunächst endgültige gewesen ist, selbst wenn sie nur einen Tag gedauert hat. Wollen die Ehegatten dann doch geschieden werden, so muss vorher erneut ein ganzes Trennungsjahr ablaufen.

Eine Entscheidung des OLG Bremen, Beschl. v. 02.05.2012 – 4 WF 40/12. Hier gibt es noch weiterführende Informationen.

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