Scheidungen von Nicht-Deutschen in Deutschland

Bei Scheidungen in Deutschland kann nicht immer das materielle deutsche Recht angewendet werden.

Nämlich z.B. dann nicht, wenn die Eheleute keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.  Es kommt immer wieder vor, dass in deutschen Gerichten ausländisches  Recht zur Anwendung kommt. Richter und Anwältinnen müssen sich z.B. mit dem Familienrecht aus der Türkei, Tunesien oder Afghanistan beschäftigen. Morgengabe oder Brautgabe wird vor deutschen Gerichten in Zusammenhang mit dem Unterhalt für die Ehefrau oder dem Rückgabeanspruch des Ehemannes nach Verstoßung oder Auflösung der Ehe verhandelt.

Beispielsweise  kann nach afghanischem Recht eine Frau keinen Scheidungsantrag stellen. Sie kann aber durch einen sogenannten Selbstloskauf die Zustimmung des Ehemannes für die Auflösung der Ehe erhalten. Alternativ wäre es auch möglich, dass sie vom Ehemann bevollmächtigt wird sich selbst zu verstoßen.

Nur für die Bereiche, in denen ausländischen Rechtsordnungen keine dem deutschen Recht vergleichbare Regelung vorsehen, kann im Einzelfall auf eine deutsche Regelung zurück gegriffen werden, so z.b. auf  den Versorgungsausgleich  und/oder Trennungsunterhalt, der in vielen islamischen Rechtsordnungen nicht vorgesehen ist. Hintergrund für die Möglichkeit, in diesen Fällen deutsches Recht anzuwenden ist, dass  ansonsten ein Verstoß gegen die ordre public der Bundesrepublik anzunehmen wäre, nämlich ein Verstoß gegen Artikel 3 GG, der die Gleichheit von Mann und Frau manifestiert.

Auch wenn ausländisches Recht zur Anwendung kommen muss, lohnt  im Einzelfall zu prüfen, ob  nicht Ansprüche bestehen, die nach den Rechten des Heimatlandes nicht vorgesehen sind.

Hierbei ist zu beachten, dass nach EU- Recht die Eheleute mit Schließung der Ehe bestimmen können, welches Heimatrecht bei  einer möglichen Trennung oder Scheidung  Anwendung finden soll.

Klassischer Fall wäre eine Ehe einer Französin mit einem Spanier, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Sie können vor oder mit der Eheschließung entscheiden, ob spanisches, französisches oder deutsches Recht bei ihrer Trennung/Scheidung angewandt werden soll.

3 Antworten zu "Scheidungen von Nicht-Deutschen in Deutschland"

  1. Ich habe nie von dieser Situation gehört, aber ich kann mir so was vorstellen. Ausländisches Recht wäre ein unbekanntes Thema für viele. Eine erfahrene Anwaltskanzlei für Familienrecht ist in allen Fällen von Scheidungen ist notwendig.

  2. Vielen Dank für den Beitrag zu Scheidungen von Nicht-Deutschen in Deutschland. Meine iranischen Nachbarn möchten sich scheiden lassen und suchen deshalb nach einem Rechtsanwalt für Scheidungen, der sie beraten kann. Gut zu wissen, dass die Eheleute bestimmten können, welches Heimatrecht sie angewendet sehen möchten.

  3. Danke, dass Sie diesen Blog über Scheidung mit anderen teilen. Mein Bruder hofft auf die Scheidung. Ich werde ihm raten, mit einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt zu sprechen, damit er Hilfe bei seiner Scheidung bekommt.

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