Erlangung des Sorgerechts und Verbringung von Kindern ins Ausland

Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch ein
Elternteil ist nur widerrechtlich, wenn dadurch ein durch das nationale
Recht übertragenes Sorgerecht verletzt wird.

EUGH, Urt. v. 05.10.2010 – C-400/10 PPU

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