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Kindesunterhalt

Eltern sind gem. § 1601 BGB verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu gewähren. Die Form und die Höhe des Unterhalts sind für minderjährige und volljährige Kinder unterschiedlich. In jedem Fall erforderlich sind die Bedürftigkeit des Kindes und die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils.

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