Ihre Fachanwältinnen für Familienrecht im Süden Hamburgs

Ihre Fachanwältinnen für Familienrecht

Kosten

Die anwaltliche Tätigkeit kostet Geld. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss für jeden Einzelfall geklärt werden. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, für das gerichtliche Verfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Wir Anwälte sind verpflichtet, unsere Tätigkeit gegenüber dem Mandanten nach der gesetzlichen Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abzurechnen. Höhere Gebühren als die gesetzlichen Gebühren können wir nur aufgrund einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung in Rechnung stellen. Üblicherweise werden Gebühren nach dem Gegenstandswert oder Streitwert abgerechnet. Die Höhe der Vergütung ist dann von der Höhe des Gegenstandswertes abhängig, so dass bei hohen Gegenstandswerten auch mit einer hohen Vergütung gerechnet werden muss.

Die Kosten einer umfangreichen Erstberatung betragen höchstens 190 Euro (plus Mehrwertsteuer), bis zu diesem Höchstbetrag berechnen wir für je 15 Minuten Beratung je 50 Euro zzgl. MWSt. oder nach vorheriger Absprache.

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