„Ehe für Alle“ – was bedeutet das genau?

Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht: 

Ehe für Alle“ – was bedeutet das genau?

Bei uns in der Kanzlei Recht am Ring fragten in diesem Sommer viele Mandanten danach, ob das Eherecht nun von Grund auf geändert würde und welche Auswirkungen das für Eheschließungen und Scheidungen hätte.

Zum Hintergrund: Am 30.06.2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur sogenannten “Ehe für Alle”. Das Gesetz wird am 1.10.2017 in Kraft treten. Das Medienecho war enorm, deshalb können wir die Nachfragen, wie sich das Familienrecht nun ändern würde, gut verstehen.

Tatsächlich ist die Gesetzesänderung jedoch minimal. Im Absatz 1 des § 1353 BGB, wird der bisherige Satz “Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.” in “Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.” geändert.

Für heterosexuelle Paare, verheiratet oder nicht, ändert sich dadurch  nichts.

Für homosexuelle Paare ändert sich, dass sie nun nicht wie vorher auf das Institut der Lebenspartnerschaft verwiesen werden, sondern ebenfalls den Bund der Ehe schließen können.

Lebenspartnerschaften, die schon eingegangen wurden, können laut dem neuen § 20a LPartG auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden, müssen das aber nicht.

Bestehende Lebenspartnerschaften werden weder aufgelöst, noch automatisch umgewandelt. Neue Lebenspartnerschaften können nach dem Inkrafttreten des Gesetzes jedoch nicht geschlossen werden.

Das Institut der Lebenspartnerschaft wird mit der Zeit also langsam auslaufen.

Auch wenn die Regeln der Ehe zum großen Teil auch für die Lebenspartnerschaft anzuwenden sind – das Lebenspartnerschaftsgesetz verweist an sehr vielen Stellen auf die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs – werden nun durch die Gesetzessänderung, neben der offensichtlichen Gleichstellung durch die Verwendung des selben Rechtsinstituts, insbesondere im Bereich der Adoption Hürden für homosexuelle Paare abgebaut.

Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare reiht die Bundesrepublik sich in eine stetig länger werdende Liste von Nationen ein, die die Gleichstellung in der Ehe durchgesetzt haben. Dazu gehören unter anderem die skandinavischen Länder, viele europäische Länder wie die Niederlande,  Frankreich und Spanien, außerdem die USA, Canada, sowie weite Teile Südamerikas.

Wer mehr zum Thema lesen möchte, kann das hier  tun.

Für weitere Beratungen zum Thema Eheschließung, Scheidung, oder sonstige Themen des Familienrechts, stehen die Rechtanwältinnen von Recht am Ring in Hamburg Harburg  Ihnen gern zur Verfügung.

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