Ehevertrag – Ende der Romantik oder echter Liebesbeweis?

Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht: Ehevertrag – Ende der Romantik oder echter Liebesbeweis?

Wenn Promis heiraten, dann sind neben glorreichen Fotostrecken auch nahezu immer Berichte über den ausgehandelten Ehevertrag in den Medien zu finden.

Viele angebliche Details über die Vermögensaufteilung von „Brangelina“ kamen ans Tageslicht, während Ungläubigkeit darüber herrschte, dass George Clooney wohl auf einen Ehevertrag verzichten möchte. Romantisch finden das viele, von großem Vertrauen ist die Rede.

Den Ruf als unromantisches Schutzschild gegen geldgierige Ex-Partner im Falle einer Scheidung hat der Ehevertrag so aber nicht verdient.Einen Ehevertrag zu schließen bedeutet kein Misstrauen gegenüber dem Partner, er kann – ganz im Gegenteil – ein echter Liebesbeweis sein.

In einem Ehevertrag wird das geltende Familienrecht für die betreffende Ehe modifiziert. Das kann zum Vorteil beider Partner geschehen. Bei Recht am Ring entwerfen wir Eheverträge, die festhalten, was beiden Partnern wichtig ist. Beispielsweise möchten viele Eltern, dass ihre Kinder bis zum Schuleintrittsalter ein Elternteil haben, das mindestens halbtags zuhause für sie da ist. Sie legen also im Ehevertrag fest, dass im Falle einer Scheidung der unterhaltspflichtige Partner solange Betreuungsunterhalt zahlt, bis die Kinder in die Schule gehen. Im deutschen Unterhaltsrecht sieht dies anders aus; wäre es anwendbar, müsste das betreuende Elternteil u.U.wieder voll arbeiten sobald das Kind drei Jahre ist, oder Unterhaltseinbußen hinnehmen.

Auch kann ein fehlender Ehevertrag zu Streit bezüglich des Kindesumgangs, der Ehewohnung und vielem mehr führen, Streit, der am Ende Partner und Kinder belastet.

Wer das nicht für seinen Partner und sein Kind möchte, kann vor der Hochzeit, aber auch in bestehender Ehe also in guten Zeiten, in denen man nur das Beste für einander will, festlegen, dass Kinder und Partner besser gestellt werden sollen, als das Familienrecht es vorsieht. Diese Überlegungen laufen dann nicht Gefahr, im Falle einer tatsächlichen Scheidung vom Trennungsschmerz in den Hintergrund gedrängt zu werden.

Was für ein großer Liebesbeweis ist es also sich zu sagen, dass man für einander sorgen möchte und  sicher gehen will, dass es dem Partner und den gemeinsamen Kindern gut geht, selbst wenn die Ehe nicht hält? Wir finden das nicht unromantisch, sondern fürsorglich, liebevoll und vorausschauend.

Bei entsprechenden Überlegungen stehen wir Ihnen bei Recht am Ring gerne beratend zur Seite.

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