Elternunterhalt trotz Kontaktabbruch und fehlender Unterhaltsleistung des Elternteils?

Elternunterhalt trotz Kontaktabbruch und fehlender Unterhaltsleistung des Elternteils ?

Dass unsere Gesellschaft immer älter wird, hört man häufiger in den Medien. Auch bei uns in der Kanzlei Recht am Ring spüren wir die Auswirkungen dieser Entwicklung.

Es kommen nämlich immer mehr Mandanten zu uns in die Kanzlei, die sich zum Thema Elternunterhalt informieren wollen.

Anders als das Thema Kindesunterhalt, das den meisten beim Stichwort Familienrecht einfällt, ist der Elternunterhalt in der Öffentlichkeit weniger beleuchtet, obwohl es in vielen Punkten momentan sogar streitiger ist.

Elternunterhalt muss typischerweise geleistet werden, wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird und die Rente nicht ausreicht, um den anfallenden Eigenanteil der Heimkosten selbst zu tragen. In dem Fall werden die Kosten durch das Sozialsystem getragen, welches sich dann an potentiell unterhaltsfähige Kinder wendet.

Die Schwelle zur Zahlungspflicht im Rahmen von Elternunterhalt ist allerdings deutlich höher als beim Kindesunterhalt. Es können beispielsweise private Rückstellungen für das Alter gebildet werden, während für den Kindesunterhalt, insbesondere bei minderjährigen Kindern, alle Möglichkeiten zur Unterhaltszahlung ausgeschöpft werden müssen.

Elternunterhalt muss außerdem nicht entgegen jeder Umstände geleistet werden. Eine Unterhaltspflicht kann zum Beispiel auch durch grobe Verfehlungen durch das bedürftige Elternteil ausgeschlossen sein.

So hat kürzlich auch das OLG Oldenburg entschieden. In dem zu entscheidenden Fall hatte der aktuell bedürftige Vater nach der Trennung der Eltern den Kontakt zu seiner Familie per Einschreiben abgebrochen und der nun in Anspruch genommenen Tochter trotz Erwerbsfähigkeit über 6 Jahre keinen Kindesunterhalt gezahlt.

Während weder ein Kontaktabbruch oder die fehlende Unterhaltsleistung allein per se den Anspruch auf Elternunterhalt ausschließen, erschien eine Inanspruchnahme der Tochter dem Gericht unter Heranziehung der Gesamtumstände grob unbillig.

Details der Entscheidung lassen sich hier nachlesen:

Weitergehende Fragen zum Elternunterhalt, oder sonstigen Themen aus dem Familienrecht beantworten Ihnen die Kanzlei Recht am Ring in Hamburg Harburg gern.

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