Gemeinsames Sorgerecht: Das Wechselmodell

Diesen Monat haben wir einen Artikel zum Wechselmodell gelesen. Das Thema ist familienrechtlich so wichtig und interessant, dass wir es Ihnen noch einmal vorstellen wollen.

…Als Gegenentwurf zur „Vaterlosen Gesellschaft“ gepriesen, stößt das sog. „Wechselmodell“ nicht nur auf Zustimmung. Der Deutsche Familiengerichtstag sieht’s grundsätzlich positiv, aber nur wenn Konsens zwischen den Eltern besteht…

Hier geht es zum vollständigen Artikel.

Ein Wechselmodell wird eine Regelung zwischen getrennt lebenden Eltern genannt, nach der das Kind nicht nur bei einem, sondern bei beiden Elternteilen lebt. Die Wechselmodelle sehen von Familie zu Familie anders aus und sind vor allem vom Alter der Kinder, von der Größe der räumlichen Trennung zwischen den Elternhäusern und von der Einigkeit der Eltern untereinander abhängig.

Jüngere Kinder wechseln oft häufiger zwischen Mutter und Vater hin und her, brauchen sie doch die regelmäßige Bindung an beide Elternteile am nötigsten. Teenager dagegen wechseln häufig nur alle paar Wochen.
Der Vorteil des Wechselmodells liegt darin, das die Kinder zu beiden Elternteilen die selbe Bindung herstellen und halten können und nicht ein Elternteil das Alltags- und das andere das Ferienelternteil wird. Beide Eltern haben den gleichen Anteil an Arbeit und Verantwortung, aber auch den gleichen Anteil an Freude an dem Kind.

Schwierig kann ein solches Modell jedoch werden, wenn bei den Eltern entweder nicht die Möglichkeiten vorliegen, oder der Wille gegeben ist. Es kann beispielsweise sein, dass ein Elternteil dem Kind kein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen kann, oder das Kind aus Arbeitsgründen nicht betreuen kann. Häufiger aber scheitert ein Wechselmodell an der fehlenden Kommunikation der Eltern untereinander und ihren unterschiedlichen Vorstellung von Kindererziehung. Wenn die Eltern sich stark zerstritten haben, dann können sie dies selten überwinden um die notwendige Kooperation an den Tag zu legen, um das Kind zwar getrennt von einander, aber doch gemeinsam zu erziehen.
Nicht nur dies bereitet Probleme, sondern auch rechtlich sind nicht alle Fragen zum Wechselmodell geklärt, wie der Artikel darstellt.
Trotzdem können wir bei Mandanten, die das Wechselmodell wählen, oft feststellen, dass die Kinder weniger unter der Trennung der Eltern leiden, weil sie durch beidseitige elterliche Bindung gestützt werden und sich in ihrem Leben dadurch an wirklich wichtigen Dingen am wenigsten ändert.

Es lohnt sich also, die Themen Kindesumgang und Sorgerecht von unterschiedlichen Seiten zu betrachten und herauszufinden, was für Ihre Familie am besten funktioniert. Wir bei Recht am Ring unterstützen Sie gerne dabei.

2 Antworten zu "Gemeinsames Sorgerecht: Das Wechselmodell"

  1. Ich habe die Zusammenfassung gelesen . Ist es denn grundsätzlich notwendig , dass ein Kind im ,,Wechselmodell ,, einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer hat ?

  2. Guten Abend,dieselbe Frage kam mir auch auf. Ist ein eigenes Zimmer notwendig? Ich kann das meinem Kind leider nicht bieten. Alternativ würde das Kind im Wohnzimmer schlafen .Möchte trotzdem herzlichst das Wechselmodell fahren. Geht das?
    Mit freundlichen Grüßen
    Alina Mrkonja

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