Familienrecht #Harburg informiert: #Erbschaft nach der Ehe schlägt nicht immer auf den Unterhalt durch

Der Bundesgerichtshof hat am 11.07.2012, XII ZR 72/10 eine Entscheidung getroffen, wobei es um die Frage geht, ob eine nach der Ehe erhaltene Erbschaft bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist.

Der BGH stellt in dieser Entscheidung klar, dass eine nacheheliche Erbschaft dann nicht auszuschließen ist, und damit bei der nachehelichen Unterhaltsberechnung (z.B. die Zinseinkünfte des geerbten Geldes) beim Einkommen einbezogen werden muss, wenn schon während der Ehe die künftige Erbschaft wahrscheinlich war und die Ehegatten diese in eine gemeinsame Lebensplanung einbezogen haben.

Sollten Sie noch noch weitere Fragen zum Thema nacheheliche Erbschaft haben, steht Ihnen die Kanzlei Recht am Ring mit Schwerpunkt Familienrecht gern zur Verfügung.

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