Ihre Fachanwältinnen für Familienrecht im Süden Hamburgs

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Einstweilige Anordnungen

Einstweilige Anordnungen sind Bestandteil des vorläufigen Rechtsschutzes und ermöglichen es, relativ kurzfristig vorläufige Maßnahmen zu treffen, die der Regelung bzw. Sicherung eines Zustands dienen. So kann das Gericht bspw. vorerst verbieten, dass ein Ehegatte die gemeinsame Wohnung betritt.

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