Hausratsteilung

Bei einer Trennung bzw. Scheidung stellt sich regelmäßig die Frage, wie der Hausrat (z.B.Küchenutensilien, Möbel, Elektrogeräte) zu verteilen ist. Für beide Fälle existieren gesetzliche Regelungen, wobei sich im Grundsatz sagen lässt, dass das alleinige Eigentum eines Ehegatten bei diesem verbleibt und gemeinsames Eigentum nach Billigkeit verteilt wird. Die betreffenden Personen können aber auch hiervon abweichende Regelungen treffen.

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