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Trennungsunterhalt

Ab dem Zeitpunkt der Trennung hat der wirtschaftlich schwächere Ehegatte gegen den wirtschaftlich stärkeren einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Unterhalt richtet sich nach den während der Ehe vorherrschenden Verhältnissen, wobei Rücksicht auf die aktuellen Einkommensverhältnisse der Ehegatten genommen werden muss.

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