Ihre Fachanwältinnen für Familienrecht im Süden Hamburgs

Ihre Fachanwältinnen für Familienrecht

Überprüfung einer Patientenverfügung durch ein Gericht nicht notwendig!

Hat ein kranker Mensch seinen Willen in einer Patientenverfügung
festgehalten hat, muss ein Gericht eine ärztliche Maßnahme nicht mehr
überprüfen – selbst, wenn die Verfügung unklar ist. Das hat das Landgericht
Kleve bekräftigt (Az. 4 T 77/10). Hier mehr vom Landgericht bei Stiftung Warentest.

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