Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert über eine Entscheidung zur Mitversicherungspflicht der PKV (Aktenzeichen 48 C 11351/11):
Der nicht sorgeberechtigte Elternteil kann die private Familienversicherung, bei der das minderjährige Kind mitversichert ist, ohne Nachweis einer Folgeversicherung für das Kind, kündigen. Hier gibt es noch einen weiterführenden Artikel.
Sollen Sie noch Fragen oder Beratung wünschen, stehen Ihnen die Fachanwältinnen für Familienrecht Frau Anette Günther und Frau Gisela Friedrichs gern zu Verfügung.