Bezugsberechtigung für die Lebensversicherung nach Scheidung
Bezugsberechtigung für die Lebensversicherung nach Scheidung: Eine Scheidung ändert per se an einer einmal gegenüber der Lebensversicherung erklärten Bezugsberechtigung des nunmehr geschiedenen Ehegatten nichts: Eine geschiedene Frau verliert nicht zwangsläufig Ansprüche aus der Lebensversicherung ihres früheren Mannes, hat das OLG Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss entschieden. Sonst hätte der Ex-Mann gegenüber der … Weiterlesen