Einkommensteuergesetz: Es ist verfassungswidrig, eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting auszuschließen
Familienrecht Hamburg Harburg informiert: Einkommensteuergesetz insoweit nicht verfassungsgemäß. Sie verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen