BSG: Berechnung des Elterngeldes nach Bezug von Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld verfassungsgemäß
Weder Streikgeld noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld sind als Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne der Vorschriften des Bundeselterngelds und Elternzeitgesetzes anzusehen.