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Bundeskabinett beschließt Familienpflegezeit ab 1.1.2012

Das Modell der Familienpflegezeit Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Dadurch kann beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren, wenn er einen Angehörigen pflegt – und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten … Weiterlesen