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Wer glaubt, dass sich Eheleute untereinander beliebig Immobilien schenken können, ohne dass es den Fiskus interessiert, der irrt.

Schenkweise Übertragung eines Ferienhauses unter Ehegatten ist steuerpflichtig. Bei der schenkweisen Übertragung eines Ferienhauses unter Ehegatten findet die Steuerbefreiung für “Familienheime” nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG keine Anwendung. Für die Gewährung der Steuerbefreiung ist es Voraussetzung, dass der übertragene Grundbesitz den Mittelpunkt des familiären Lebens der Ehegatten bzw. der Familie bildet. Der … Weiterlesen