Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen tritt in Kraft
Das “Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (EuGeldG) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 28.10.2010 in Kraft.