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Großeltern können zur Unterhaltszahlung an Enkel verpflichtet sein, jedoch nur, wenn beide Kindeseltern nicht leistungsfähig sind.

Thema aus dem Familienrecht: Großeltern können ihren Enkeln im Wege der Ersatzhaftung gemäß § 1607 Abs. 1 BGB Unterhalt schulden. Die Ersatzhaftung der Großeltern greift nur, wenn beide Eltern leistungsunfähig sind. Ein Anspruch sei auch nicht bereits dann begründet, wenn der grundsätzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil nicht leistungsfähig ist. Erforderlich sei vielmehr auch, dass dem … Weiterlesen