Erlangung des Sorgerechts und Verbringung von Kindern ins Ausland
Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch ein Elternteil ist nur widerrechtlich, wenn dadurch ein durch das nationale Recht übertragenes Sorgerecht verletzt wird. EUGH, Urt. v. 05.10.2010 – C-400/10 PPU