Scheidung Hamburg informiert: Neufassung des § 1578b I BGB ist vom Bundestag verabschiedet worden.
Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg (Schwerpunkt Familienrecht) informiert über eine Neufassung des § 1578b I BGB. Zukünftig soll der § 1578b I BGB lauten: “Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem … Weiterlesen