Bundesverwaltungsgericht entscheidet: unterhaltsrechtlicher Selbstbehalt auch bei Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe
Der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt muss auch den Eltern verbleiben, deren Kinder in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht sind, gemäß einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes.