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Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 mit höheren Selbstbehalten für Unterhaltspflichtige

Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert: Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 mit höheren Selbstbehalten für Unterhaltspflichtige Zum 1.1.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der “Düsseldorfer Tabelle” zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der Selbstbehalt ist der Mindestbetrag, den ein Unterhaltspflichtiger von seinem Einkommen für sich behalten darf.  Der Kindesunterhalt wird leider zunächst nicht angehoben. Der notwendige Selbstbehalt … Weiterlesen