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Kaufrecht: Zum Begriff “Vorführwagen” beim Autokauf (BGH)

Der Begriff “Vorführwagen” enthält keine Aussage über das Alter des Fahrzeugs (BGH, Urteil vom 15.9.2010 – VIII ZR 61/09). Die Beschaffenheitsangabe “Vorführwagen” umfasst  keine Vereinbarung über das Alter des Fahrzeugs oder die Dauer seiner bisherigen Nutzung als Vorführwagen. Soweit mit der Bezeichnung “Vorführwagen” häufig die Vorstellung verbunden ist, dass es sich regelmäßig um ein neueres … Weiterlesen