Zivilprozesskosten sind lt. Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12.5.11 als außergewöhnliche Belastungen abziehbar !
Urteil vom 12.05.11 VI R 42/10: Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12. Mai
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