Zivilprozesskosten sind lt. Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12.5.11 als außergewöhnliche Belastungen abziehbar !
Urteil vom 12.05.11 VI R 42/10: Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes können bei der Berechnung des zu … Weiterlesen