Aus dem interessanten Gerichtsalltag:

Das Kammergericht Berlin zu der Frage, ob die Äußerung eines Pastors, der Erblasser würde „nicht in den Himmel kommen“, wenn er sein Vermögen nicht der Kirche vermache, eine Drohung darstellt, die zur Anfechtbarkeit des daraufhin erstellten Testaments führen könnte:

„Die Äußerung eines Dritten gegenüber dem Erblasser, er werde nicht „in den Himmel kommen“, stellt keine Drohung dar, da es sich hierbei nicht um die Ankündigung eines vom Willen des Dritten abhängigen künftigen Übels handelt.“

(Kammergericht Berlin, 1.ZS, Beschluss vom 7.9.1999 – 1 W 4291/98)

 

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