Wenn Eltern versterben oder nicht mehr in der Lage sind, sich um ihr minderjähriges Kind zu kümmern, entscheidet das Familiengericht zusammen mit dem Jugendamt, wer die Vormundschaft übernimmt – und das kann unsicher oder langwierig sein. Sie können diese Unsicherheit vermeiden: Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie eigenverantwortlich, wen Sie als Vormund einsetzen möchten – und steigern die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Wunsch auch umgesetzt wird.
Formale Anforderungen: Darauf kommt es an
Damit Ihre Sorgerechtsverfügung wirksam ist, muss sie handschriftlich verfasst sein, Ort und Datum enthalten sowie mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Ein Ausdruck aus dem Internet reicht nicht – selbst wenn Sie ihn abschreiben, muss jede Formulierung handschriftlich erfolgen. Empfehlenswert ist auch die Benennung einer Ersatzperson für den Fall, dass Ihre erste Wahl nicht zum Zuge kommen kann. Wenn Sie jemanden bewusst vom Vormundamt ausschließen, zum Beispiel den anderen Elternteil, sollten Sie das nachvollziehbar begründen.
Lokaler Blick: Warum Ihre Rechtsanwaltspraxis in Harburg unterstützen kann
In Harburg können wir Sie persönlich und kompetent beraten – etwa, wie sich Ihre Lebenssituation, etwa Patchworkfamilie oder Alleinerziehendsein, im Umgang mit dem Gesetz speziell darstellt. Beim Tod beider Eltern wird das Familiengericht entscheiden – doch mit Ihrer Sorgerechtsverfügung geben Sie eine klare Handlungsanweisung, die berücksichtigt werden sollte, sofern dem Kindeswohl nichts entgegensteht.
Ob Großeltern, enge Bekannte oder Taufpaten – sie bekommen nicht automatisch das Sorgerecht, auch wenn Sie leben oder mit im Haushalt wohnen. Ihre Sorgerechtsverfügung ist maßgeblich, sofern sie formwirksam ist und dem Kindeswohl dient. Sie können sie bei uns entgegennehmen, prüfen und – sofern Sie dies wünschen – beim Nachlassgericht oder Notar verwahren lassen. So ist sie im Ernstfall schnell auffindbar und kann umgesetzt werden.
Eine handschriftlich verfasste Sorgerechtsverfügung ist eine verantwortungsbewusste Vorsorge, mit der Sie entscheiden, wer Ihre Kinder im Ernstfall betreut. Ihre Rechtsanwaltspraxis in Harburg berät Sie persönlich und regional – wir sorgen dafür, dass Ihr Wille rechtssicher formuliert, begründet und sicher hinterlegt wird. So schaffen Sie Klarheit für Ihr Kind und geben ihm eine verlässliche Zukunft – auch wenn Sie einmal nicht mehr da sein können.