Familienrecht: Seit dem 1.1.2023 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle

Seit dem 1.1.2020 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle:

Höherer Kindesunterhalt 2023

Der Kindesunterhalt wird laut der neuen Düsseldorfer Tabelle 2023 zum 1. Januar 2023 angehoben. So steigt der Mindestunterhalt

  • in der ersten Altersstufe, 0 – 5 Jahre, von 396 € auf 437 €
  • in der zweiten Altersstufe, 6 – 11 Jahre, von 455 € auf 502 €
  • in der dritten Altersstufe,12 – 17 Jahre, von 533 € auf 588 €
  • und für volljährige Kinder von 569 € auf 628 €.

Dementsprechend steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen an. Das ist eine Steigerung von rund 10 Prozent.

Aber: auch an die Unterhaltspflichtigen wurde gedacht:

Es gilt auch ein höherer Selbstbehalt 2023

Der notwendige Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige, der Selbstbehalt 2023, steigt ebenfalls von 1160 € auf 1370 € für Erwerbstätige und von 960 € auf 1120 € für Nichterwerbstätige.

Dies ist der Betrag, der einem Unterhaltsverpflichteten mindestens zum Bestreiten des eigenen Lebensunterhalts verbleiben muss.

Für weitere Informationen zum Thema Düsseldorfer Tabelle aus dem Familienrecht steht Ihnen die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert