Unterhalt

Unterhalt meint Leistungen, die zur Deckung des Lebensbedarfs dienen. Unterhalt kann im Allgemeinen zum einen in Form von tatsächlichen Handlungen (bspw. durch die Haushaltsführung während der Ehe, sog. Naturalunterhalt) und zum anderen durch Zahlung von Geld (sog. Barunterhalt) erfolgen. Im Gesetz sind verschiedene Fälle festgelegt, in denen eine Unterhaltsverpflichtung besteht, so etwa der Verwandtenunterhalt, der Ehegattenunterhalt oder der Unterhalt für ein nichteheliches Kind.

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