Vaterschaft: Frauen können Männer zum Vaterschaftstest zwingen

Die Kanzlei Recht am Ring informiert zur Vaterschaft: Frauen können Männer zum Vaterschaftstest zwingen

Elternschaft ist ein vielfältiges Thema. Zu uns in die Kanzlei Recht am Ring kommen viele Menschen, die sich mehr Rechte und Pflichten bezüglich ihrer Kinder wünschen und sich deshalb familienrechtlich beraten lassen möchten.
Andere haben weniger Interesse.
Mit wie viel Engagement Eltern ihre Rolle ausfüllen, ist im Rahmen gewisser Regeln ihnen überlassen. Nicht möglich ist jedoch, die Elternschaft als solche zu ignorieren.

Hin und wieder kommen Mandanten zu uns, deren frühere Partner genau das versuchen. Oft sind es Frauen, die beklagen, ein früherer Partner erkenne die Vaterschaft des in Frage stehenden Kindes nicht an.
Generell ist dies ist auch jedermanns gutes Recht, niemand soll gezwungen sein, ein Kind als sein eigenes anzuerkennen, wenn an dieser Tatsache Zweifel bestehen.
Dennoch darf man sich der Möglichkeit diese Zweifel auszuräumen, nämlich mittels eines genetischen Tests, nicht verweigern.

Gemäß § 1598a BGB haben deshalb alle Beteiligten, Mann, Frau und Kind, einen Anspruch gegenüber den beiden jeweils anderen auf die Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung.

Insofern hat der Artikel (s.u.) zwar Recht damit, dass Frauen mutmaßliche Väter zum Test zwingen können, allerdings steht dieses Recht nicht nur den Frauen, sondern allen Beteiligten zu.

Der Grund hierfür ist, dass Elternschaft immens wichtige Rechte und Pflichten nach sich zieht. Diese sollen die richtigen Adressaten treffen, aber auch nur diese. Außerdem ist Elternschaft eine so relevante Tatsache, dass Zweifel an ihr auszuräumen sind, um eine gesunde Beziehung zwischen den Eltern untereinander und ihrem Kind zu ermöglichen.

…Wenn ein Mann einer Mutter einen Vaterschaftstest verweigert, kann die Frau den mutmaßlichen Erzeuger ihres Kindes per Gerichtsbeschluss dazu zwingen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin…

Der Artikel kann hier weiter gelesen werden.

Sollten Sie Fragen zu diesem, oder einem anderen familienrechtlichen Thema haben, sind wir von Recht am Ring gerne für Sie da.

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