Keine Kinderfotos in Netz?

Getrennt voneinander lebende Elternteile sollten sich zumindest dann, wenn nur das andere Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, genau überlegen, ob sie ohne Zustimmung dieses Elternteils Fotos des gemeinsamen Kindes auf eine öffentlich zugängliche Internetseite einstellen. Das andere Elternteil könnte dagegen eine Verbotsanordnung erwirken, wie beispielsweise das Amtsgericht Menden am 3.2.2010 (AZ: 4 C 526/09)entschieden hat.

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