Reisen mit Kindern – Fragen im Zusammenhang mit Sorgerechtsregelungen Hier: Reisewunsch Krisengebiet (Ukraine)

Jetzt, wo die Ferienzeit vor der Tür steht, melden sich verstärkt Mandanten in der Kanzlei Recht am Ring und fragen nach, wie es mit ihren Rechten bezüglich Reiseplänen mit Kindern aussieht.

Grundsätzlich kommt es bei diesem Thema darauf an, wie das Sorge bzw.- Aufenthaltsbestimmungsrecht zwischen den beiden Elternteilen geregelt ist, und bei wem das liegt. Eine spezielle Fragestellung wurde kürzlich jedoch vom Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt.

Eine Reise in Krisengebiete muss laut OLG bei gemeinsamem Sorgerecht immer von beiden Elternteilen abgesegnet werden.
Bei normalen Urlaubsreisen ist das nicht zwingend notwendig, weil das Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, alleine über Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden kann.

Im Regelfall fällt eine normale Urlaubsreise in diese Kategorie, das betreffende Elternteil könnte also mit dem Kind reisen, wie es möchte, ohne dass es der Zustimmung des anderen Elternteils bedarf.
Bringt die Reise allerdings nicht unerhebliche Strapazen für das Kind mit sich, oder liegt das Reiseziel in einem politisch unsicheren Gebiet, dann geht die Reise über eine Angelegenheit des täglichen Lebens hinaus und bedarf somit der Zustimmung beider Elternteile.

Genaueres können Sie in diesem Artikel nachlesen

Bei weiteren Fragen bezüglich Ihrer eigenen Ferienpläne beraten die beiden Fachanwältinnen für Familienrecht Frau Gisela Friedrichs und Anette Günther gern.

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