Regelmäßig erhalten viele Studienplatzbewerber von den Hochschulen Ablehnungsbescheide mit der Begründung, die Hochschule könne nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen anbieten.

Diese Bescheide kann man von den Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen; vielfach erweist sich, dass die Hochschulen ihre Kapazität falsch berechnet haben und weitere Studienplätze zur Verfügung stellen müssen.

Rechtsanwältin Friedrichs verfügt über jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und hat bereits vielen Bewerbern erfolgreich zum gewünschten Studienplatz verholfen.