Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder von einer Person aus Ihrem nahen Umfeld bedroht, beleidigt, belästigt oder misshandelt worden sind, gibt es viele Möglichkeiten, Ihnen zu helfen und Sie dabei zu unterstützen, endlich wieder in Frieden leben zu können.

Rechtsanwältin Friedrichs verfügt über vielfältige Erfahrungen in der Vertretung von Opfern in Strafverfahren und dem Beantragen von Maßnahmen nach den Gewaltschutzgesetz, wie zum Beispiel die Wegweisung aus der Wohnung und die Einrichtung einer sog. Bannmeile. Außerdem kann sie dafür sorgen, dass Ihnen ggf. ein Schmerzensgeld zugesprochen wird.

Die Zusammenarbeit mit Hamburger Opferschutzeinrichtungen wie pro aktiv und dem Weißen Ring ist dabei selbstverständlich.