Kind hat Auskunftsanspruch auf Telefonnummer des Vaters
Die Deutsche Telekom muss einem Fünfjährigen Auskunft darüber erteilen, wer sein mutmaßlicher Vater ist. Diese Entscheidung des AG Bonn in einem Vaterschaftsstreit wurde am Dienstag bekannt. Das Kind habe einen Anspruch auf Kenntnis der eigenen Abstammung, so das Gericht. (Az. 104 C 593/10).