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Einkommensteuergesetz: Es ist verfassungswidrig, eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting auszuschließen

Familienrecht Hamburg Harburg informiert: Einkommensteuergesetz insoweit nicht verfassungsgemäß. Sie verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die … Weiterlesen