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Radfahrer haftet bei zu unvernünftig hohem Tempo

13.07.2011 – 08:08 [ OLG Karlsruhe ] Fährt ein Radfahrer eine abschüssige Straße in einem derartig unvernünftigen Tempo hinunter, dass er sein Gefährt im Notfall nicht mehr zum Stehen bringen kann, muss er für Schäden im überwiegenden Maße alleine aufkommen. In diesem Fall trat die höhere Betriebsgefahr eines Busses weit zurück. Der Sachverhalt Nach einer … Weiterlesen