Eheliche Abstammung

Ein Kind gilt dann als aus einer Ehe stammend, wenn es während einer bestehenden Ehe, also vor Rechtskraft einer Scheidung geboren wird. Dies ist eine gesetzliche Vermutung, die grds. auch dann gilt, wenn der Ehemann tatsächlich nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Wird nach einer Scheidung, aber vor der Geburt eines Kindes erneut geheiratet, so gilt ein danach geborenes Kind als Kind des neuen Ehepartners.

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