Vorsorge-verfügungen
Jeder Mensch hat das Recht zu leben.
Kein Mensch jedoch hat die Pflicht, in einer Art und Weise zu Leben, wie er es nicht möchte – z.B. angeschlossen an medizinischen Geräten oder künstlich ernährt.
Derzeit leben in Deutschland etwa 1,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger unter staatlicher Betreuung, 1,5 Mio Bürgerinnen und Bürger unter Bevollmächtigung, etwa 400.000 Bürgerinnen und Bürger im Koma und mehr als 1,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind von der Demenzkrankheit oder der Alzheimer-Krankheit betroffen.
Patienten-Verfügung
Wer soll entscheiden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen für sich zu treffen?
Wir sorgen alle finanziell für viele Lebenslagen vor. Es gibt aber auch die Möglichkeit der immateriellen Vorsorge – diese kann z.B. Ausdruck in einer Vorsorgevollmacht finden, die wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten.
Dabei werden – im rechtlich relevanten Rahmen – ausschließlich Ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt.

Wir laden Sie ein, uns für eine erste Beratung zu kontaktieren.
Gemeinsam navigieren wir durch die rechtlichen Herausforderungen Ihrer Scheidung und sorgen dafür, dass Ihre Interessen bei der Regelung Ihrer Immobilienangelegenheiten bestmöglich vertreten werden.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um in dieser schwierigen Zeit die beste Lösung für Sie zu finden.