Betreuung bei Alter und Krankheit: Wenn sie nicht vorsorgen, könnten u.U. fremde Menschen für sie entscheiden(müssen).

Der ARD-Ratgeber Recht hat hierzu in seiner letzten Sendung am 8.1.11 ein eindrückliches Beispiel aufgezeigt, wie man es sich nicht haben möchte: Hier mehr
Ein vom Gericht bestellter Betreuer entscheidet, dass der Kontakt zwischen der von ihm betreuten alten Dame und deren Cousin verboten wird.

Die einzige Möglichkeit, so etwas zu verhindern, besteht in der Abfassung einer Vorsorgevollmacht, die genau bestimmt, welche Person im Falle eines Falles als Betreuer eingesetzt werden darf.

Hilfe bei Erstellung von Vollmachten bietet Ihnen Rechtsanwältin Günther nach Absprache gern an.

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