Mit Interesse haben wir bei Recht am Ring diesen Artikel in der Ärztezeitung u.a. zum Thema Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung gelesen.
Beratungsbedarf wächst
Mit dem zunehmenden Wunsch nach Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase nehmen auch die Beratungswünsche der Patienten zu.
KIEL. Die Nachfrage nach Beratung über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten nimmt deutlich zu. Die Beratungsstellen im Norden registrieren bei den Menschen hohe Unsicherheit.
Ärzte sind davon in doppelter Hinsicht betroffen: zum einen werden über Vorsorgevollmachten Menschen für die Patienten tätig, die Sorge für die Gesundheit ihrer Schützlinge zu tragen haben – und damit als zusätzlicher Ansprechpartner in den Praxen und Kliniken erscheinen…
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Laut der Ärztezeitung steigt der Bedarf für Beratung zu den Themen Patienten- und Betreuungsverfügungen, sowie Vorsorgevollmachten an. Besonders im Alter würden sich immer mehr Patienten an Ärzte wenden, um diese Themen zu besprechen.
Auch in der Kanzlei Recht am Ring ist die richtige Vorsorge immer wieder Thema zwischen Mandanten und Anwältinnen.
Das Recht lässt einen Patienten nämlich stark darauf einwirken, wer wann welche Entscheidungen treffen soll, wenn der Patient es selbst nicht mehr kann. Wenn zum Beispiel eine Betreuung notwendig ist, kann der Volljährige seinen Betreuer gemäß § 1897 Absatz 4 BGB selbst vorschlagen. Meistens handelt es sich bei dem Betreuer um ein Familienmitglied.
Der Betreuer ist auch bei einer Patientenverfügung relevant. Liegt eine solche vor, muss er, oder ein anderer Bevollmächtigter, laut § 1901a Absatz 1 Satz 2 BGB dem darin ausgedrückten Willen des Patienten in der passenden Situation Ausdruck und Geltung verschaffen.
Juristische Beratung im Vorfeld kann also von großem Vorteil sein, wenn die Betreuungs- oder Behandlungssituation eintritt,weil dann sämtliche rechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme bekannt sind und ausgeschöpft werden können.
Wichtig ist vor allem, dass die Patientenverfügung sehr genau und umfangreich formuliert ist. Das ist nicht nur wichtig, damit die Ärzte genau wissen, was der Patient wünscht, sondern auch, damit die Verfügung auf einer soliden rechtlichen Basis steht.
Bei Fragen rund um das Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.