Familienrecht: Scheidungskosten jetzt doch nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht: “Scheidungskosten jetzt doch nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar” So entschied es der BUNDESFINANZHOF in seinem Urteil vom 18.5.2017, VI R 9/16 Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 … Weiterlesen