Familienrecht: Änderungen beim Unterhaltsvorschuss kommen – wenn auch etwas modifiziert

Wie die Kanzlei Recht am Ring bereits Ende letzten Jahres informierte , sollte mit der Reform des Unterhaltsvorschusses mehr Unterstützung für Alleinerziehende von Seiten des Staates geschaffen werden.

Die Reform, die eigentlich seit Anfang des Jahres in Kraft treten sollte, hat sich auf Grund von Uneinigkeiten zwischen Bund und Ländern verzögert. Nun jedoch, konnte sich auf die Eckpunkte der Reform, die nun zum 01.07.2017 in Kraft treten soll, geeinigt werden.

Unter anderem soll der Bund nun einen höheren Anteil der Kosten tragen, als ursprünglich vorgesehen.

Die Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, sowie der Wegfall der maximalen Bezugsdauer von 6 Jahren machen weiterhin die Hauptpunkte des Gesetzes aus.

Kritik musste die Reform bereits einstecken, weil sie für viele Alleinerziehende keinen geldwerten Vorteil bedeuten wird. Alleinerziehende, die Hartz-IV beziehen, müssen den Unterhaltsvorschuss nämlich mit diesen Leistungen verrechnen.

Finanziell wirksam wird der Vorschuss hier erst, wenn das Kind nicht auf Leistungen nach Hartz-IV angewiesen ist, oder das Elternteil, dass neben der Hartz-IV-Leistung einen Vorschuss beziehen möchte, ein Einkommen von mindestens 600 Euro hat.

Laut Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig soll so ein Anreiz dafür gesetzt werden, aus den Sozialleistungen herauszukommen.

Wenn Sie Beratungsbedarf zu Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, oder sonstigen Themen aus dem Familienrecht haben, ist ihr Team bei Recht am Ring wie immer gern für Sie da.

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