Ein Ehevertrag ist nicht nur für die neue Herzogin von Cambridge und ihren Ehemann interessant und längst nicht mehr nur etwas für gut Betuchte.
Ein solcher Vertrag ist vor allen Dingen ein Instrument der Eheleute selbst, zu entscheiden, in welchen künftigen Konstellationen sie allein es für richtig halten, sich gegenseitig abzusichern und für einander Verantwortung zu übernehmen, ohne das Dritte ihre Finger im Spiel haben.
Unromantisch? Bei Ihnen garantiert nicht nötig? Vielleicht – in jedem Fall aber sind vorab vereinbarte Regelungen vorausschauend, für alle Beteiligten klar, und bei einer eventuellen Trennung ein ganz großes Konfliktpotenzial weniger.
Bei Bedarf beraten wir Sie in unsere Kanzlei gern.